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Die Krankenversicherungen übernehmen in der Regel pro Jahr 80 % der Kosten für die Teilname an präventiven Maßnamen. (eine Maßnahme für Bewegungsförderung + eine Maßnahme für Entspannungsförderung)
Der Teilnehmer zahlt die Maßname zunächst und erhält nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung, die er mit der Quittung seiner Krankenkasse zur Kostenübernahme vorlegt.
Der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass der Teilnehmer sich vorher im eigenen Interesse bei seiner Kasse die Bestätigung holen muss.
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